|
|
Tipps
und Infos für Lernfahrer von Ihrem Strassenverkehrsamt
|
Eine fundierte, sorgfältige
Ausbildung ist unerlässlich, um im heutigen Strassenverkehr ein Fahrzeug
sicher lenken zu können. Als Ihr Partner und Berater geben wir Ihnen gerne ein
paar Tipps und allgemeine Informationen.
Als Lernfahrer sind
Sie Partner auf der Strasse
Die wichtigsten Voraussetzungen für Ihre zukünftige Sicherheit und die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sind Ihre positive Einstellung zu Ihren
Verkehrspartnern und eine gute Grundausbildung. Mit zunehmender Praxis und
Ausbildung wächst Ihre Verantwortung. Zeigen Sie Ihre positive Einstellung mit
Hilfsbereitschaft, Toleranz und Freundlichkeit.
Eine umfassende
Ausbildung vermindert das erhöhte Anfangsrisiko
Eine
umfassende theoretische und praktische Ausbildung ist Voraussetzung für die
Zulassung zu den Prüfungen. Sie ist aber auch eine unerlässliche Bedingung für
Ihre zukünftige Bewährung im Strassenverkehr.
Die Anzahl der Fahrstunden hängt von sehr vielen Faktoren ab. Eine minimale
Ausbildung lohnt sich auf keinen Fall! Die finanzielle Mehrbelastung durch zusätzliche
Fahrstunden wird später mit einer unfallfreien Fahrpraxis mehr als
wettgemacht. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer Fahrschule gut ausbilden zu
lassen.
Unterschätzen Sie
die theoretische Ausbildung nicht
Die
theoretische Ausbildung ist die Basis für die Verkehrskunde und den
praktischen Fahrunterricht. Die Kenntnisse der Verkehrsregeln und der Signale
alleine genügen nicht. Ein weiteres Grundwissen ist notwendig. Wichtig
sind unter anderem Kenntnisse über das Verhalten im Verkehr, über den
Einfluss von Alkohol und Medikamenten, über die Gefahren von Witterungsverhältnissen
und nicht zuletzt über die Gefahren im Zusammenhang mit schwächeren
Verkehrsteilnehmern.
Die Verkehrskunde
ist die sinnvolle Ergänzung des praktischen Unterrichts
Der Kurs über Verkehrskunde kann nach Erteilung des Lernfahrausweises
besucht werden. Er ist ein unerlässlicher Bestandteil der Verkehrssinnbildung
und motiviert zu einer verantwortungsbewussten Fahrweise. Der Kurs dauert insgesamt acht Stunden.
|
Beachten Sie die
besonderen Vorschriften für Lernfahrer
| · |
Sie
dürfen Lernfahrten auf Motorwagen nur mit einer Begleitperson ausführen,
die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den
entsprechenden Führerausweis besitzt.
|
| · |
Der
Lernfahrausweis der Kategorien A, A1, B1 und F berechtigt zu Lernfahrten
ohne Begleitperson. Mitfahrer sind zugelassen, wenn sie den Führerausweis
der entsprechenden Kategorie besitzen.
|
| · |
Mit
dem Lernfahrausweis der Kategorien BE, CE, C1E, DE oder D1E dürfen Sie
Lernfahrten ohne Begleitperson durchführen, wenn Sie den Führerausweis für
das Zugfahrzeug besitzen.
|
| · |
Auf
Lernfahrten sind Anfahren in Steigungen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie
ähnliche Manöver auf verkehrsreichen Strassen untersagt. In Wohngebieten
sind sie möglichst zu vermeiden. Autobahnen und Autostrassen dürfen Sie
erst nach genügender Ausbildung und bei Prüfungsreife befahren.
|
| · |
Lernen
Sie bereits am Anfang der Ausbildung umweltbewusst zu fahren.
Unterlassen Sie Lernfahrten nach Möglichkeit in Stosszeiten sowie an Sonn-
und allgemeinen Feiertagen. Bevor Sie Lernfahrten im Ausland durchführen,
erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Vorschriften. Auskünfte
erteilen: Botschaften oder Konsulate, schweizerische Verkehrsverbände, ausländische
Zollstellen und Automobilclubs.
|
Wie
lange ist der Lernfahrausweis gültig?
Lernfahrausweise
sind befristet gültig. Die Gültigkeit ist im Lernfahrausweis eingetragen. Es
gelten die folgenden Regeln:
|
|
Kat. A, A1
|
Vier Monate für die Grundschulung mit anschliessender Verlängerung um 12
Monate. Die Verlängerung wird im Lernfahrausweis bereits bei der Ausstellung
mit Vorbehalt eingetragen. Dieser fällt weg, wenn die praktische Grundschulung
besucht und im Lernfahrausweis bestätigt worden ist (Datum, Stempel und
Unterschrift der Fahrschule).
|
Kat. B1 und F
|
12 Monate
|
Übrige Kategorien
|
24 Monate
|
Wer hat einen Kurs
für lebensrettende Sofortmassnahmen zu besuchen?
Wer sich zur theoretischen Prüfung für den Erwerb des Lernfahrausweises der
Kategorien A, A1, B oder B1 anmeldet, muss eine Bescheinigung über den Besuch
eines Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen vorlegen. Der Kurs darf
nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Vom Kursbesuch befreit ist,
wer bereits einen Führerausweis der oben erwähnten Führerausweiskategorien
besitzt oder eine eigentliche Sanitätsausbildung nachweisen kann (Ärzte,
Pflegepersonal mit Diplom, usw).
Tipps für die
praktische Führerprüfung
| · |
Die
beste Prüfungsvorbereitung ist eine umfassende Ausbildung mit genügender
Fahrroutine.
|
| · |
Kommen
Sie fit an die praktische Führerprüfung. Sie müssen körperlich und
geistig jederzeit in der Lage sein, Ihr Fahrzeug sicher zu führen. Nehmen
Sie keine Medikamente ein, die Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können.
|
Prüfungsangst,
Lampenfieber usw. sind bekannte Prüfungserscheinungen. Sie sind zu Beginn der
Prüfung am grössten und nehmen mit zunehmender Dauer ab. Ihr Verkehrsexperte
berücksichtigt diese Situation angemessen und hilft mit, günstige Prüfungsbedingungen
zu schaffen.
|
Ihr
Strassenverkehrsamt wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Ausbildung und
den Prüfungen.
|
|